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CityGlow September Ausgabe

die September Ausgabe mit der Vernissage in der GlowArt Gallery "Kraftlinien". Eine Ankündigung für eine weitere Ausstellung in Hamburger Hafen City

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ANZEIGE Digitaler Nachlass: Gaming-Accounts und Influencer-Profile Ein Ratgeber von Wiese Bestattungen Wer stirbt, hinterlässt heute oft auch ein digitales Erbe: Accounts, Profile, Abonnements, gespeicherte Käufe oder laufende Einnahmen. In manchen Fällen stehen dahinter erhebliche Werte, etwa eine umfangreiche Steam-Bibliothek, besondere Items oder ein Social-Media-Profil mit Werbeeinnahmen und Markenverträgen. Grundsätzlich hat der Bundesgerichtshof 2018 im sogenannten Facebook-Urteil klargestellt, dass digitale Konten Teil des Nachlasses sein können. Bei Gaming-Accounts bleibt die praktische Lage jedoch schwierig. Viele Plattformen verbieten in ihren Nutzungsbedingungen die Weitergabe von Accounts. Ob solche Klauseln im Einzelfall gegenüber erbrechtlichen Ansprüchen Bestand haben, ist für den Gaming-Bereich nicht abschließend geklärt. Auch Influencer-Profile können für Angehörige eine Herausforderung sein. YouTube-Kanäle, TikTok-Accounts, Instagram-Profile, Affiliate-Programme oder Merchandise-Shops können laufende Einnahmen erzielen. Ohne Übersicht über Verträge, Zugänge und Plattformen wissen Angehörige oft nicht, was besteht und was zu tun ist. Einnahmen können bei Inaktivität enden, Kooperationen auslaufen oder Werte schnell verloren gehen. Praktische Vorsorge Sinnvoll ist deshalb eine geordnete digitale Bestandsaufnahme. Dazu gehören relevante Plattformen, geschätzte Werte, laufende Einnahmen, Verträge und Hinweise darauf, was mit einzelnen Accounts geschehen soll. Diese Informationen sollten geschützt, aber im Todesfall für eine Vertrauensperson erreichbar sein, etwa über einen Passwort-Manager mit Notfallzugriff. Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wiese Bestattungen bietet keine juristische Beratung an und ist dazu auch nicht befugt. Bei konkreten rechtlichen Fragen zum digitalen Nachlass empfehlen wir Ihnen, fachkundigen juristischen Rat einzuholen. Stefan Burmeister-Wiese, der Autor dieses Beitrags, ist Geschäftsführer des hannoverschen Bestattungsunternehmens Wiese. Zu den insgesamt sechs Standorten des ältesten familiengeführten Bestattungsunternehmens in Hannover gehört auch die Wiese-Filiale in der Garkenburgstraße 38 in Hannover-Döhren. 22

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